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/global.php 961 eval
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/inc/class_error.php 153 errorHandler->error
/showthread.php(1621) : eval()'d code 43 errorHandler->error_callback
/showthread.php 1621 eval




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StVZO, Versicherung und Tüv zu OBD Stecker
#1
Hi,

was sagen eigentlich Tüv und Versicherungen zu den OBD Adaptern? Wenn ich ein Unfall bau sagt dann die Versicherung das die nicht zahlt weil ich ja eventuell was verändern haben könnte und das dann ja nicht eingetragen ist (Chip tuning?) oder ist das komplett ausgeschlossen? Hab ein bisschen schiss das mir so ein billig teil mir ein Kurzschluss auf irgend ein Bus oder Versorgungsspannung haut. Kann da was passieren grade in der Fahrt bei z.B. 180 auf der Autobahn oder ist das alles getrennt? Gibt es da Erfahrungen mit bestimmte Adaptern? Irgendwie ist mit Bluetooth suspekt gibt es Adapter mit Optokoppler (sollte bei CAN ja auch recht standardmäßig sein). Würde mich freuen wenn mir jemand da ein bisschen weiter helfen kann.

Grüße,
userZero
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#2
Hi...

Also aus technischer Sicht kann nicht viel passieren. Abhängig welches Bussystem im Auto verwendet wird, ist das schlimmste was passieren kann, das dir der Motor ausgeht. Das wäre dann auch nur dann der Fall wenn du einen kapitalen Kurzschluss hättest der die Hauptsicherung zerschießt. Und das ist sehr unwahrscheinlich.
Eher passiert der Fall, dass die Steuergeräte in den Notlauf fallen, so lange der Fehler besteht.  
In unserer Schrauberwerkstatt haben wir bei einem Motorswap einen Kurzschluss im CAN einen Kurzschluss verursacht. In dem Fall passierte Nichts! 
Ausser dass die Motorkontrolllampe leuchtete. 

Der TÜV selbst, findet es nicht so geil, wenn ein OBD Adapter verbaut ist. Das liegt daran ,dass seit ein paar Jahren,  in einem Auto keine Geräte verbaut und abgeschlossen werden dürfen, die kein CE und ECE Prüfung haben.
Und hier kommen zum eigentlichen Problem.... Kein Autoradio (ausgenommen die Hochpreisigen Markenhersteller), oder sonstiges Zubehör dürfte in einem Auto in Betrieb sein. Deswegen steht überall der Hinweis "Darf nicht in Betrieb genommen werden wenn das Fahrzeug in Betrieb ist".
Wie du siehst das ist alles eine gewisse Grauzone.
Und so ist es auch bei der Versicherung ... Wobei sich diese auch nur dann dafür interessiert, wenn es zu einem grobfahrlassigen Unfall oder der Unfall offensichtlich durch das Gerät verursacht wurde. Zb. Abgelenkt durch ein Video was am Player läuft.
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